ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Allgemeines
Termine in der Ausstellung erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.
Allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen liegen ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei
denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Bei Bauleistungen gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
2. Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Sämtliche Aufträge – gleich ob schriftlich oder mündlich erteilt – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung, sofern die Annahme nicht durch Ausführung der Leistung erfolgt. Auch die
Rechnungsstellung gilt als Annahme des Auftrags.
Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung stellt ein verbindliches Angebot dar.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich ein
Pauschalpreis vereinbart wurde, keine Festpreise.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Materialpreisen
und Stundenlöhnen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Sofern keine Preise vereinbart wurden, gelten die in unserer Betriebsstätte üblichen Preise und Stundenlöhne.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung gültigen Höhe.
Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4. Wartungsfugen
Dauerelastische Versiegelungsfugen gelten als Wartungsfugen und unterliegen daher nicht der Gewährleistung.
5. Farb-, Struktur- und Maßabweichungen
Alle von uns bemusterten oder beschriebenen Baustoffe (z. B. Fliesen, Spanndecken, Putze,
Beleuchtungskörper) dienen lediglich als Muster.
Abweichungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Maß, Dekor oder Verarbeitung sind materialbedingt möglich und
stellen keinen Reklamationsgrund dar.
6. Gewährleistung und Garantie
Auf Spanndecken gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
Alle Beleuchtungskörper werden nach der Montage durch unser Fachpersonal geprüft und in Betrieb genommen.
Für spätere Defekte, insbesondere an Leuchtmitteln, übernehmen wir keine Gewährleistung.
Erneute Montage, Austausch oder Reparaturleistungen werden gesondert berechnet.
Seite 1Bei Lichtdecken, perforierten Decken sowie LED-Profilen mit Abdeckleisten werden im Falle von Reparaturen,
Reinigungen oder Materialaustausch (z. B. defekte Leuchtmittel oder Verschmutzungen durch Insekten) die
Demontage sowie die anschließende Montage gesondert in Rechnung gestellt.
7. Haftung
Bei der Montage von Spanndecken können im Arbeitsbereich hohe Temperaturen entstehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, hitzeempfindliche Gegenstände (z. B. Pflanzen, pharmazeutische Produkte,
Möbel etc.) vor Beginn der Arbeiten aus dem Montageraum zu entfernen.
Der Auftraggeber hat uns vor Beginn der Arbeiten über die Lage von Leitungen (z. B. Strom, Wasser,
Metallleitungen) in Wänden oder Decken zu informieren.
Unterbleibt diese Information, haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden.
Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis
unser Eigentum.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens.
Informationen
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr